Politische Forderungen
Bundesweit funktionierende Finanzierung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes
Deutschland verfügt(e) über das wahrscheinlich beste Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) der Welt, aber die finanziellen Mittel für die Umsetzung des neuen, aus dem KJHG 2021 weiterentwickelten Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) müssen bundesweit in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt in gleichem Umfang zur Verfügung stehen - und zwar nicht nur auf dem Papier. Aktuell sieht das aber ganz anders aus: Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt betreiben eine eigene, isolierte Kinder- und Jugendhilfepolitik.
Die finanziellen Möglichkeiten der Jugendämter unterscheiden sich deshalb sehr stark. Ob und in welcher Dimension Kinder und Jugendliche bei Bedarf durch das örtliche Jugendamt unterstützt werden können, hängt also ursächlich vom Wohnort ab.
Die Off Road Kids Stiftung fordert, dass allen Jugendämtern gleichermaßen die notwendigen Finanzmittel zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes zur Verfügung gestellt werden. Die finanzielle Lage und die kommunale Finanzpolitik dürfen die Wirkung des Gesetzes in keiner Weise einschränken.
Das 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) berücksichtigt starke Entwicklungsverzögerungen betreuter junger Menschen und ermöglicht die Förderung bis einschließlich des 27. Lebensjahres. Soweit das Gesetz. Üblicherweise aber drängen die Jugendämter gerade bei Heimkindern spätestens ab dem 18. Geburtstag auf die „Verselbstständigung in eigenem Wohnraum“. Hintergrund sind die Heimunterbringungskosten.
Kaum jemand würde sein eigenes Kind nur wegen des 18. Geburtstags in eine eigene Wohnung verfrachten. Genau aber das tut die professionelle Jugendhilfe mit entwicklungsverzögerten jungen Menschen aufgrund chronisch klammer Kommunalkassen. Viele ehemalige Heimkinder scheitern an der zu frühen Verselbstständigung. Die Zukunft dieser jungen Menschen wird kurz vor der gesellschaftlichen Integration verbaut.
Die Off Road Kids Stiftung fordert daher Bund, Länder und Kommunen auf, sich diesem Missstand zu widmen und dringend eine bundesweit funktionierende Finanzierung des 2021 neugestalteten Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) zu vereinbaren. Den Jugendämtern muss der im Gesetz vorgesehene finanzielle Rahmen auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Kinder- und Jugendhilfe darf nicht von der Armut oder dem Reichtum eines Landkreises oder einer kreisfreien Großstadt abhängig sein.